Geschichte der Ultraleichtfleigerei in Deutschland
1979 begannen im Rahmen eines Erprobungsprogrammes einige Pioniere, die vorwiegend aus USA eingeführten seltsamen Geräte zu erproben und sammelten erste Erfahrungen.
1982 wurde dann die UL-Fliegerei offiziell legalisiert.
Anfänglich war das Leergewicht der Geräte auf nur 100 kg begrenzt, bald wurde jedoch auf 115 kg und dann auf 150 kg erweitert. Zunächst durfte nur einsitzig geflogen werden, später auch zweisitzig, da man schnell einsah, dass Schulungen ohne Fluglehrer an Bord oft mit größeren Reparaturen verbunden waren.
1993 war ein weiterer Meilenstein in der deutschen UL-Geschichte. Die Luftsportgeräteverordnug trat in Kraft und die Luftsportverbände DULV und DAec wurden mit der Aufsicht und der Verwaltung beauftragt.
An Stelle des Leergewichts wurde nun das auch bei normalen Flugzeugen verwendete maximale Abfluggewicht (MTOW) als Begrenzung verwendet. Zunächst waren es 400 kg, später dann 450 kg. Ab 2003 wurde die MTOW nochmals auf 472,5 kg erhöht. Neuerdings sogar auf 600 kg.
Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die UL-Fliegerei in Deutschland sehr reglementiert. So ist ein Rettungssystem Zwang, in allen anderen Ländern ist es optional. Auch Ausbildung und medizinische Tauglichkeit unterliegen wesentlich strengeren Regeln als im europäischen Ausland.
In vielen Ländern besteht zudem für Ultraleichtflugzeuge kein Flugplatzzwang, d.h. man darf mit Erlaubnis des Grundstückeigentümers von jeder geeigneten Wiese starten oder dort landen.
Ab Mai 2020 benötigt jeder Pilot und Copilot ein eigenes Headset.