Die praktische Ausbildung/Schulung ist nach den erneuten Lockerungen vom 13.05.2020 wieder erlaubt.
Wir starten am 02.06.2020.
Allerdings heißt das auch, dass Auflagen zu erfüllen sind:
Neben der ganz allgemeinen Hygieneverordnung gilt hier:
- Die Erlaubnis gilt nur bei der Benutzung von einem eigenen Headset.
- Bitte Hände unmittelbar vor und nach dem Flug im Tower waschen.
- Bitte unmittelbar vor dem Flug die Hände entsprechend der Hygienevorschriften desinfizieren (Desinfektionsmittel muss jeder selber mitbringen).
- Mund-Nasenschutz tragen, auch hierfür muss jeder sorgen.
- Desinfektionsmittelbenutzung ist im Flieger nicht erlaubt, da das zu Schäden im Cockpit und an den empfindlichen Oberflächen der Instrumente führen kann!
- Wer krank ist, auch wenn es nur ein Schnupfen ist, sollte aus Rücksicht die Vereinsflieger nicht benutzen.
- Beim Aufenthalt in und um die Hallen sind die allgemein verordneten Distanzregeln und Hygienevorschriften zu beachten.
- Vor dem Flug muss sich jeder über die neuesten Bestimmungen der Landesbehörde (https://corona.rlp.de/de/startseite) informieren und auf die Vorgaben beachten.