Die praktische Ausbildung/Schulung ist nach den erneuten Lockerungen vom 13.05.2020 wieder erlaubt.

Wir starten am 02.06.2020.

Allerdings heißt das auch, dass Auflagen zu erfüllen sind:

Neben der ganz allgemeinen Hygieneverordnung gilt hier:

 

  • Die Erlaubnis gilt nur bei der Benutzung von einem eigenen Headset.

 

  • Bitte Hände unmittelbar vor und nach dem Flug im Tower waschen.

 

  • Bitte unmittelbar vor dem Flug die Hände entsprechend der Hygienevorschriften desinfizieren (Desinfektionsmittel muss jeder selber mitbringen).

 

  • Mund-Nasenschutz tragen, auch hierfür muss jeder sorgen.

 

  • Desinfektionsmittelbenutzung ist im Flieger nicht erlaubt, da das zu Schäden im Cockpit und an den empfindlichen Oberflächen der Instrumente führen kann!

 

  • Wer krank ist, auch wenn es nur ein Schnupfen ist, sollte aus Rücksicht die Vereinsflieger nicht benutzen.

 

  • Beim Aufenthalt in und um die Hallen sind die allgemein verordneten Distanzregeln und Hygienevorschriften zu beachten.

 

  • Vor dem Flug muss sich jeder über die neuesten Bestimmungen der Landesbehörde (https://corona.rlp.de/de/startseite) informieren und auf die Vorgaben beachten.

 

 

 

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